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   LAG Hamm, 28.04.2005 - 10 TaBV 35/05   

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https://dejure.org/2005,4074
LAG Hamm, 28.04.2005 - 10 TaBV 35/05 (https://dejure.org/2005,4074)
LAG Hamm, Entscheidung vom 28.04.2005 - 10 TaBV 35/05 (https://dejure.org/2005,4074)
LAG Hamm, Entscheidung vom 28. April 2005 - 10 TaBV 35/05 (https://dejure.org/2005,4074)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • openjur.de

    Wertfestsetzung im Beschlussverfahren Auskunftsanspruch des Betriebsrats zwecks Bildung eines europäischen Betriebsrats

  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)

    § 23 Abs. 3 RVG§ 5 Abs. 2 EBRG
    Wertfestsetzung im Beschlussverfahren Auskunftsanspruch des Betriebsrats zwecks Bildung eines europäischen Betriebsrats

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Festsetzung des Gegenstandswerts der anwaltlichen Tätigkeit bei Fehlen von Wertvorschriften; Wertfestsetzung nach billigem Ermessen; Vermögensrechtliche Natur der im arbeitsgerichtlichen Beschlussverfahren anfallenden Streitsachen; Vermögensrechtlicher Charakter der ...

  • Judicialis

    RVG § 23 Abs. 3; ; EBRG § 5 Abs. 2

  • rewis.io
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Wertfestsetzung im Beschlussverfahren über Auskunftsanspruch des Betriebsrats zur Bildung eines europäischen Betriebsrats

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • doczz.com.br (Auszüge)

    Streitwert, Beschlussverfahren, Betriebsratswahl, Europäischer Betriebsrat, Auskunftsanspruch

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZA-RR 2005, 436
 
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Wird zitiert von ... (10)Neu Zitiert selbst (4)

  • LAG Hamm, 12.06.2001 - 10 TaBV 50/01

    Verfahren auf Zustimmung des Arbeitgebers zur Hinzuziehung eines Sachverständigen

    Auszug aus LAG Hamm, 28.04.2005 - 10 TaBV 35/05
    Für das arbeitsgerichtliche Beschlussverfahren folgt bereits hieraus, dass die wirtschaftliche Bedeutung des jeweiligen Streitgegenstandes vielfach im Vordergrund stehen muss (LAG Hamm, Beschluss vom 24.11.1994 - LAGE § 8 BRAGO Nr. 27; LAG Hamm, Beschluss vom 12.06.2001 - NZA-RR 2002, 472 = LAGE § 8 BRAGO Nr. 50; Wenzel, GK-ArbGG, § 12 Rz. 194, 441 ff.).
  • LAG Hamm, 09.03.2001 - 13 TaBV 7/01

    Gegenstandswert, Anfechtung einer Betriebsratswahl

    Auszug aus LAG Hamm, 28.04.2005 - 10 TaBV 35/05
    Dies entspricht der überwiegenden Auffassung der Landesarbeitsgerichte und auch der Rechtsprechung der zuständigen Kammern des Beschwerdegerichts (vgl.: LAG Hamm, Beschluss vom 09.03.2001 - LAGE § 8 BRAGO Nr. 48 a = NZA-RR 2002, 104).
  • LAG Hamm, 30.11.1989 - 8 TaBV 132/89

    Streitwert; Konstituierung eines Konzernbetriebsrats; Konzernbetriebsrat

    Auszug aus LAG Hamm, 28.04.2005 - 10 TaBV 35/05
    Entsprechendes gilt für die Bildung eines Gesamtbetriebsrats (LAG Düsseldorf, Beschluss vom 18.11.1977 - LAGE § 8 BRAGO Nr. 1) und eines Konzernberiebsrates (LAG Hamm, Beschluss vom 30.11.1989 - DB 1990, 592 = BB 1990, 283).
  • BAG, 09.11.2004 - 1 ABR 11/02

    Gegenstandswert bei Anfechtung eines Sozialplans

    Auszug aus LAG Hamm, 28.04.2005 - 10 TaBV 35/05
    Die Wahrnehmung betriebsverfassungsrechtlicher Beteiligungsrechte hat keinen vermögensrechtlichen Charakter (BAG, Beschluss vom 09.11.2004 - DB 2005, 564 = NZA 2005, 70).
  • LAG Hamm, 23.03.2009 - 10 Ta 83/09

    Gegenstandswert im Beschlussverfahren; nichtvermögensrechtliche Streitigkeit;

    Die Wahrnehmung betriebsverfassungsrechtlicher Beteiligungsrechte hat keinen vermögensrechtlichen Charakter (vgl. BAG, 09.11.2004 - 1 ABR 11/02 - NZA 2005, 70; LAG Hamm, 28.04.2005 - 10 TaBV 35/05 - NZA-RR 2005, 436; LAG Köln, 03.01.2008 - 8 Ta 277/07 - NZA-RR 2008, 541 m.w.N.).
  • LAG Hamburg, 07.01.2009 - 4 Ta 22/08

    Gegenstandswert - Wirksamkeit der Errichtung eines Konzernbetriebsrats

    Teilweise wird hier der Gegenstandswert für den einköpfigen Betriebsrat auf den 1, 5fachen Hilfswert des § 23 Abs. 3 Satz 2 RVG festgesetzt und bei einem mehrköpfigen Betriebsrat dann jeweils ein weiterer einfacher Hilfswert in Höhe von EUR 4.000,00 nach den weiteren Staffeln des § 9 BetrVG hinzugerechnet (vergl. etwa ständige Rspr. des LAG Hamm: 09.03.2001 - 13 TaBV 7/01 - NZA 2002, 350; 28.04.2005 - 10 TaBV 35/05).
  • LAG Hamm, 12.07.2006 - 10 Ta 384/06

    Gegenstandswert im Beschlussverfahren; einstweilige Verfügung auf Zulassung einer

    Werden im Rahmen einer Betriebsratswahl vom Wahlvorstand im Wege einer einstweiligen Verfügung berichtigende oder korrigierende Eingriffe in das Wahlverfahren verlangt, kann es angemessen sein, den Gegenstandswert auf einen Bruchteil des jeweiligen Anfechtungsverfahrens festzusetzen, weil in einem derartigen Fall nicht alle zur Wahlanfechtung berechtigende Gründe überprüft werden und eine Anfechtung der noch bevorstehenden Betriebsratswahl nicht ausgeschlossen ist (vgl. LAG Hamm, Beschluss vom 28.04.2005 - NZA-RR 2005, 436; LAG Hamm, Beschluss vom 27.11.2003 - 13 TaBV 88/03 -).
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